VORSORGE

Bei den Kindervorsorgeuntersuchungen stellen wir sicher, dass wir Störungen, Defekte und Erkrankungen bei Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen rechtzeitig erkennen und frühzeitig mit den entsprechenden Therapien beginnen können.

Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zählen seit 1971 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.

 

Die U1-J2 Vorsorgeuntersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Leistungsspektrums, welches durch die Spezialisierung von der Praxis Martin Schacht auf die Pädiatrische Pneumologie, Pädiatrische Gastroenterologie, und Systemische Familientherapie ergänzt wird.


Neben den bekannten Vorsorgeuntersuchungen bieten wir auch Spezialdiagnostik an. 


Ultraschalldiagnostik mit Abdomen und Nierensonographie | Untersuchung der Säuglingshüfte | Schilddrüse und Lymphknoten | Große Lungenfunktionsprüfung (Bodyplethysmographie) | Allergiediagnostik | Wasserstoffexhalationsteste | Verschiedene diagnostische Verfahren bei Konzentrationsschwäche und Verhaltensauffälligkeiten | Sensibilisierungen bei Allergien.


Erweiterung des diagnostischen Spektrums mit Durchführung eines Schweißtestes.


Erweiterung des diagnostischen Spektrums mit Durchführung eines Schweißtestes.

Bei Säuglingen und Kleinkindern mit rezidivierenden obstruktiven Bronchopneumonien (schwerwiegende Verlaufsformen) und ausge-

prägten Dystrophien (unterwichtige Kinder) sollte differentialdiagnostisch eine Mucoviszidose als Grunderkrankung ausgeschlossen werden. Dabei wird im ersten diagnostischen Schritt ein Schweißtest durchgeführt. Bitte bringen Sie am Untersuchungstag ausreichend Getränke und warme Kleidung für Ihre Kinder mit.


Elternratgeber Augenuntersuchung


Liebe Eltern,

wir bieten Ihnen und Ihrem Kind eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung mit dem

„Vision Screener“ von Plusoptix an. 

Dabei wird untersucht, ob Ihr Kind einen Sehfehler hat. In einigen Bundesländern gehört diese Untersuchung seit längerem bereits zum festen Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen U5 – U9 und wir möchten Ihnen im folgendem einige zusätzliche Informationen dazu geben.


Hat mein Kind eine Sehstörung?

Diese Frage kann die Augenvorsorge zu einem großen Teil beantworten. 

Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung. Kinder selbst bemerken die eigene Sehstörung meist nicht und im Gegensatz zu anderen Krankheiten gibt es bei Sehstörungen häufig keine äußerlichen, mit bloßem Auge erkennbaren Symptome.


Folgende Augenprobleme werden mit „Plusoptix“ erkannt

Anisometropie => unterschiedliche Sehstärke der beiden Augen

Astigmatismus => Hornhautverkrümmung

Myopie => Kurzsichtigkeit

Hyperopie => Weitsichtigkeit

Strabismus => Schielen

Aniskorie => unterschiedliche Pupillendurchmesser der Augen


Ab wann wird eine Augenvorsorge empfohlen?

Grundsätzlich sollte bei allen Kindern, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig eine Augen-vorsorge durchgeführt werden. Die erste Augenvorsorge ist ab dem Alter von 6 Monaten, spätestens mit einem Jahr, möglich. Danach sollte sie regelmäßig, beispielweise 1 x jährlich bei jeder Vorsorgeuntersuchung, wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können.


Wie läuft die Untersuchung hier in der Praxis ab?

Die Untersuchung selbst geht sehr schnell (etwa 10 Sekunden), ohne Berührung des Kindes und ohne Nebenwirkungen. Dabei muss das Kind für wenige Sekunden in eine spezielle Kamera sehen, die dann computergestützt und vollautomatisch die Sehfunktion beider Augen misst. 


Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Augenvorsorge wird bisher von einigen gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.

DAK + Bosch BKK (jeweils 1 x im Alter von 6 – 12 Monaten / 19 – 26 Monaten)

BARMER/GEK (1 x im Alter von 6 – 26 Monaten)

BKK Bosch sowie BKK Starke Kids (jeweils 1 x im Alter von 4 – 13 Monaten / 19 – 49 Monaten) 


Für alle anderen Patienten bieten wir die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (Igel) in unserer

Praxis an. Die Kosten hierfür betragen gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) € 20,00. 

Manche Kassen erstatten die Kosten nachträglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Von den privaten Kassen wird der Sehtest erstattet.


Wenn Sie diese Untersuchung für Ihr Kind wünschen, sprechen Sie uns bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung 

Ihres Kindes an.



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